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Allgemeine Geschäftsbedingungen Dolmetschen/Übersetzen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Dolmetschen/Übersetzen

Artikel 1- Anwendbarkeit der Bedingungen

1.1 Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jede Vereinbarung zwischen dem Dolmetscher/Übersetzer (im Folgenden genannt: der Übersetzer) und einem Auftraggeber, auf die der Übersetzer diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, soweit von diesen Bedingungen nicht ausdrücklich vom Übersetzer abgewichen wurde.

1.2 Die vorliegenden Bedingungen sind auch auf alle Vereinbarungen mit dem Übersetzer anwendbar, für deren Ausführung Dritte hinzugezogen werden müssen.

 

Artikel 2 – Kostenvoranschläge, Vertragsabschluss

2.1 Alle Angebote und Kostenvoranschläge des Übersetzers sind unverbindlich.

2.2 Die Vereinbarung kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots des Übersetzers durch den Auftraggeber oder – falls kein Angebot abgegeben wurde – durch die schriftliche Bestätigung des Übersetzers eines vom Auftraggeber erteilten Auftrags zustande. Sollte der Übersetzer jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber nicht den vollständigen Text haben einsehen können, kann der Übersetzer das angenommene Angebot und die angegebenen Fristen dennoch widerrufen. Alle Kostenvoranschläge und Angebote verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

2.3 Der Übersetzer kann die Person als seinen Auftraggeber betrachten, die dem Übersetzer den Auftrag erteilt hat, es sei denn, diese Person hat dabei ausdrücklich erklärt, dass sie im Namen und für Rechnung eines Dritten handelt, und vorausgesetzt, dass Name und Adresse dieses Dritten dem Übersetzer gleichzeitig mitgeteilt wurden.

 

Artikel 3 – Änderung, Rücknahme von Aufträgen

3.1 Nimmt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss andere als geringfügige Änderungen am Auftrag vor, ist der Übersetzer berechtigt, die Frist und/oder das Honorar anzupassen oder den Auftrag doch abzulehnen.

3.2 Wird ein Auftrag vom Auftraggeber widerrufen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den bereits ausgeführten Teil des Auftrags sowie für den Rest ein Stundenhonorar für bereits durchgeführte Recherchen zu zahlen.

3.3 Wenn der Übersetzer Zeit für die Ausführung des Auftrags reserviert hat und diese Zeit nicht mehr anderweitig genutzt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, bei der Rücknahme innerhalb von 7 Tagen vor der Ausführung 50% und bei Rücknahme innerhalb von 48 Stunden vor der Ausführung 100% des Honorars für den nicht ausgeführten Teil des Auftrags zu zahlen.

 

Artikel 4 – Ausführung von Aufträgen, Vertraulichkeit

4.1 Der Übersetzer ist verpflichtet, den Auftrag nach bestem Wissen und Können und mit guten Fachkenntnissen für den vom Auftraggeber angegebenen Zweck auszuführen.

4.2 Der Übersetzer hat alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen streng vertraulich zu behandeln. Der Übersetzer verpflichtet seine Mitarbeiter zur Geheimhaltung. Der Übersetzer haftet jedoch nicht für die Verletzung der Vertraulichkeit durch seine Mitarbeiter, wenn er nachweisen kann, dass er die Verletzung nicht verhindern konnte.

4.3 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Übersetzer berechtigt, einen Auftrag (ganz oder teilweise) von einem Dritten ausführen zu lassen, unbeschadet seiner Verantwortung für die vertrauliche Behandlung und ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags. Der Übersetzer verpflichtet diese dritte Partei zur Wahrung der Vertraulichkeit.

4.4 Auf Anfrage stellt der Auftraggeber Informationen über den Inhalt des zu übersetzenden Textes sowie Dokumentation und Terminologie zur Verfügung. Der Versand solcher Dokumente erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

4.5 Der Übersetzer garantiert nicht die Richtigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und übernimmt keine Haftung für Schäden jedweder Art, wenn der Übersetzer sich auf unrichtige oder unvollständige Informationen des Auftraggebers verlassen hat, auch wenn diese Informationen in gutem Glauben zur Verfügung gestellt wurden.

 

Artikel 5 – Geistiges Eigentum

5.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, behält der Übersetzer das Urheberrecht an Übersetzungen und anderen vom Übersetzer erstellten Texten.

5.2 Der Auftraggeber hat den Übersetzer von Ansprüchen Dritter wegen angeblicher Verletzung von Eigentumsrechten, Patenten, Urheberrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags freizustellen.

 

Artikel 6 – Auflösung

Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers sowie im Falle der Insolvenz, des Zahlungsaufschubs oder der Liquidation des Unternehmens des Auftraggebers ist der Übersetzer befugt, den Vertrag ohne Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Ausführung auszusetzen. Er kann dann die sofortige Zahlung des ihm zustehenden Betrags verlangen.

 

Artikel 7 – Beschwerden und Streitigkeiten

7.1 Der Auftraggeber muss den Übersetzer so schnell wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Lieferung, schriftlich über Reklamationen bezüglich der gelieferten Arbeit informieren. Die Äußerung einer Beschwerde entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

7.2 Ist die Beanstandung begründet, hat der Übersetzer die gelieferte Arbeit innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern oder zu ersetzen oder, falls der Übersetzer dem Nachbesserungsverlangen nicht in zumutbarer Weise nachkommen kann, eine Preisminderung zu gewähren.

7.3 Das Reklamationsrecht des Auftraggebers erlischt, wenn der Auftraggeber die gelieferte Arbeit bearbeitet oder bearbeiten lässt und sie dann an einen Dritten weitergibt.

 

Artikel 8 – Frist und Zeitpunkt der Lieferung

8.1 Die vereinbarte Lieferzeit ist ein Zielzeitraum, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sobald dem Übersetzer klar wird, dass eine rechtzeitige Lieferung nicht möglich ist, ist er verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren.

8.2 Im Falle einer zurechenbaren Nichteinhaltung der vereinbarten Frist ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen, wenn es unzumutbar ist, länger auf die Erfüllung zu warten. In einem solchen Fall ist der Übersetzer nicht schadenersatzpflichtig.

8.3 Die Lieferung gilt zum Zeitpunkt der persönlichen Übergabe oder des Versands per gewöhnlicher Post, Fax, Kurier oder Modem als erfolgt.

8.4 Die Zustellung von Daten per E-Mail gilt als zu dem Zeitpunkt erfolgt, zu dem das Medium den Versand bestätigt hat.

 

Artikel 9 – Honorare und Bezahlung

9.1 Im Prinzip ist das Honorar des Übersetzers auf einem Wortsatz basiert. Für andere Arbeiten als Übersetzungen wird im Prinzip ein Honorar auf der Grundlage eines Stundensatzes berechnet. Zusätzlich zu seinem Honorar kann der Übersetzer dem Auftraggeber auch Auslagen in Rechnung stellen, die bei der Ausführung des Auftrags anfallen.

9.2 Das Honorar versteht sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

9.3 Rechnungen müssen spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in der Währung bezahlt werden, in der die Rechnung erstellt wurde. Nach Ablauf der 30-Tage-Frist ist der Auftraggeber sofort und ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug, wobei der Auftraggeber ab dem Datum des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung die gesetzlichen Zinsen auf den Rechnungsbetrag schuldet.

9.4 Im Falle außergerichtlicher Inkassokosten gilt ein Inkassosatz von 15 % auf die ersten 2269,45 € des Hauptbetrags mit Zinsen und ein Satz von 10 % auf den Überschuss, mit einem Minimum von 68,08 €.

 

Bei Unstimmigkeiten zwischen der niederländischen und der deutschen Fassung, ist die niederländische Fassung ist immer rechtsgültig.

 

Aktualisiert am:
1. Oktober 2012
1. Dezember 2020